Mitgliedernah und europäisch
Steuerliche Behandlung wie bei allen Renten
Der Staat respektiert und unterstützt die Aufgaben und Leistungen der Versorgungswerke. Er behandelt die Beitragzahlungen an berufsständische Versorgungswerke steuerlich nicht anders als Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung oder die "Rürup-Rente".
Freiberufler prüfen deshalb aus gutem Grund genau die Angebote zusätzlicher privater Rentenverträge. Denn eine zusätzliche Beitragszahlung an ihr Versorgungswerk bringt in der Regel den gleichen oder sogar besseren Effekt.
Wichtig: Freiberufler können Beiträge oberhalb des Pflichtbeitrages jedes Jahr unter Berücksichtigung der aktuellen Liquidität zahlen - es ist also keine langfristige Bindung mit einem zusätzlichen Vertrag notwendig.
Zudem ist mit diesen zusätzlichen Beiträgen gleichzeitig eine Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit