Presseberichte: Irritationen über Investitionsverluste einzelner Versorgungswerke
– Information der ABV –
Jüngste Medienveröffentlichungen erheben den Vorwurf, dass einzelne Versorgungswerke bei ihrer Anlagestrategie nicht die nötige Sorgfalt haben walten lassen. Die ABV –Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V., die die gemeinsamen Interessen aller 91 Versorgungswerke in Deutschland vertritt, hat diese Veröffentlichungen mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Sie weist daraufhin, dass sie allgemeine Regelungen für ihre Mitglieder aufgestellt hat, die strenge Vorgaben für die Kapitalanlagen und das Risikomanagement der Mitglieder enthalten. „Diese Leitplanken dienen dem Schutz von Kapitalanlagen und sollen verhindern, dass Fehlinvestitionen hinsichtlich Selektion, Mischung und Umfang getätigt werden“, betont Rudolf Henke, Vorstandsvorsitzender der ABV.
Auch wenn die 91 Mitglieder rechtlich nicht verpflichtet sind, diese Normen einzuhalten, richten sich die meisten Mitglieder nach ihnen oder haben mit der jeweiligen Aufsicht abgestimmte Regelungen. Alle Regeln werden fortlaufend neuen Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst. Für eine etwaige Kontrolle von Anlagestrategien oder gar von konkreten Anlagen durch die ABV gebe es allerdings keine Rechtsgrundlage, so Henke.
Neben diesen Leitplanken bietet die ABV ihren Mitgliedern auch einen Stresstest, ein Konzept für Asset-Liability-Management-Studien sowie Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Gremienmitglieder und hauptamtliche Beschäftigte an, insbesondere in den Bereichen der professionellen Kapitalanlage, die eine Qualifizierung oder Weiterqualifizierung hinsichtlich wesentlicher Kenntnisse der Finanz- und Anlagepolitik ermöglichen.
Die ABV weist gleichzeitig darauf hin, dass bei Kapitalanlagen erfahrungsgemäß trotz aller Vorsorge und strengster Kontrollen durch interne Gremien und externe Aufsicht nicht vorhersehbare Entwicklungen in Wirtschaft und Finanzpolitik oder auch nicht absehbare negative Geschäftsentwicklungen bei den investierten Firmen im Rahmen einzelner Engagements eintreten können. In der Regel werden solche Verluste durch die Erträge bei anderen Investments ausgeglichen. Für den Fall, dass dies in besonderen Situationen -zum Beispiel bei einer andauernden Immobilienkrise- nicht möglich ist, werden von allen Versorgungswerken Reserven vorgehalten, so dass die Verluste sich nicht unmittelbar auf Rentenleistungen und Rentenanwartschaften auswirken.
Im Interesse ihrer Mitglieder geht die ABV davon aus, dass die in den Medienveröffentlichungen genannten Versorgungswerke die jeweiligen Sachverhalte intern aufklären und die entsprechend notwendigen Konsequenzen ziehen.
Die ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ist die Spitzenorganisation der 91 auf Landesrecht beruhenden öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. Aufgabe und Ziele der ABV sind es, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren, zu fördern und zu vertreten.