ABV-Prädikat
Das ABV-Prädikat kann von allen 91 Versorgungswerken beantragt werden, die nachweislich die Leitplanken der ABV einhalten und somit eine den Regelungen entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung eines Versorgungwerks verfolgen. Die Markensatzung des ABV-Prädikats sowie in dieser benannte Richtlinien finden Sie hier:
ABV-Prädikat Markensatzung
In der Markensatzung benannte Richtlinien:
ABV Leitfaden Risikomanagement
