ABV-Prädikat

 

Das ABV-Prädikat kann von allen 91 Versorgungswerken beantragt werden, die nachweislich die Leitplanken der ABV einhalten und somit eine den Regelungen entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung eines Versorgungwerks verfolgen. Die Markensatzung des ABV-Prädikats sowie in dieser benannte Richtlinien finden Sie hier:

 

ABV-Prädikat Markensatzung

 

 

In der Markensatzung benannte Richtlinien:

 

ABV Leitfaden Risikomanagement

 

ABV ALM-Studie

 

ABV Stresstest Beschreibung