Daten und Fakten
Die Alterssicherung in Deutschland
Im System der Alterssicherung in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung zur Regelsicherung der "1. Säule"; zusammen und gleichberechtigt mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. In der "2. Säule" gibt es die betriebliche Altersversorgung und schließlich in der "3. Säule" die ergänzende Alterssicherung mit den privaten Lebensversicherungen und der individuellen Höherversicherung in den Versorgungswerken.
In diesem Drei-Säulen-System haben die Versorgungswerke eine starke Position. Sie arbeiten ohne Inanspruchnahme von Staatszuschüssen. "Ein Aufgeben dieses gut funktionierenden Systems ist daher ökonomisch nicht begründbar", heißt es im Schlussbericht der Enquête-Kommission "Demographischer Wandel" des Deutschen Bundestages.